JudikaturVfGH

B133/69 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 1970

{Bundesabgabenordnung § 299, § 299 Abs. 2 BAO} widerspricht weder dem Gleichheitsgebot noch dem {Bundes-Verfassungsgesetz Art 18, Art. 18 B-VG}. Es widerspricht nämlich nicht den Grundprinzipien der Verfassung, wenn durch aufsichtsrechtliche Verfügungen formell und materiell rechtskräftige Entscheidungen aufgehoben werden (Slg. 4986/1965) .

Ein rein kassatorischer Bescheid hat keinen meritorischen Inhalt und ist daher nicht geeignet, in das Eigentum einzugreifen.

Rückverweise