JudikaturVfGH

A5/69 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 1969

Zurückweisung einer Klage, mit der ein Anspruch auf Liquidierung eines Bundesbahnbedienstetenbezuges geltend gemacht wird. Die nach der Besoldungsordnung der Beamten und Pensionisten der Österreichischen Bundesbahnen zu beurteilenden Dienstverhältnisse sind privatrechtlicher Natur. Es handelt sich somit um die Geltendmachung privatrechtlicher Ansprüche, die im ordentlichen Rechtsweg auszutragen sind. Die Zuständigkeit des VfGH gemäß {Bundes-Verfassungsgesetz Art 137, Art. 137 B-VG} ist nicht gegeben.

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