Die §§ 3, 4 und 7 der Verordnung über Vermittlung, Anwerbung und Verpflichtung von Arbeitnehmern, DRGBl. I. S. 903/1935, gehören dem Rechtsbestand an.
Keine Bedenken gegen die Vorschrift gemessen am Recht auf Pressefreiheit (Art. 13 StGG) und am Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung (Art. 6 StGG) .
Keine Bedenken im Hinblick auf das Gleichheitsgebot, falls der Vorschrift ein Inhalt beizumessen ist, gemäß dem sich die Genehmigungspflicht von Inseraten zur Anwerbung von Arbeitskräften nach dem Ausland nur auf solche Druckschriften bezieht, deren Erscheinungsort, Verlagsort oder Druckort in Österreich liegt.
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