JudikaturVfGH

B52/65 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 1965

Durch § 7 AVG 1950 werden die Zuständigkeitsvorschriften nicht berührt. Durch die bloße Mitwirkung eines befangenen Organes an der Entscheidung kann das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter nicht verletzt werden.

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