Rückverweise
Ist Gegenstand des Bescheides die verfahrensrechtliche Frage der Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens in einer in die Bundesvollziehung ({Bundes-Verfassungsgesetz Art 10, Art. 10 Abs. 1 Z 7 B-VG}) fallenden Rechtsangelegenheit, so geht der administrative Instanzenzug gemäß {Bundes-Verfassungsgesetz Art 103, Art. 103 Abs. 4 B-VG} bis zum zuständigen BM.
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