B48/59 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Wurde der gemäß {Bundes-Verfassungsgesetz Art 144, Art. 144 B-VG} angefochtene Bescheid in dem aus Anlaß der Beschwerde gemäß {Bundes-Verfassungsgesetz Art 139, Art. 139 B-VG} von Amts wegen durchgeführten Verfahren wegen seiner verfassungswidrigen Verordnungsform aufgehoben, so ist die Beschwerde gegenstandslos geworden. Das Verfahren ist einzustellen.