JudikaturVfGH

B48/59 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Oktober 1960

Wurde der gemäß {Bundes-Verfassungsgesetz Art 144, Art. 144 B-VG} angefochtene Bescheid in dem aus Anlaß der Beschwerde gemäß {Bundes-Verfassungsgesetz Art 139, Art. 139 B-VG} von Amts wegen durchgeführten Verfahren wegen seiner verfassungswidrigen Verordnungsform aufgehoben, so ist die Beschwerde gegenstandslos geworden. Das Verfahren ist einzustellen.

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