Das durch Art. 18 StGG geschützte Recht umfaßt die Freiheit, ohne Behinderung oder Beschränkung durch gesetzliche Vorschriften einen Beruf zu wählen und die zur Erlernung des gewählten Berufes notwendige Ausbildung durchzumachen.
Das österreichische Verfassungsrecht kennt kein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf freie Gewerbeausübung.
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