Die Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten (Wohnsiedlungsgesetz) fällt in die Materie des Baurechtes.
Das Krnt. WSG verfolgt die Tendenz, die Nutzung des Bodens überall dort, wo eine stärkere Wohnsiedlungstätigkeit besteht oder zu erwarten ist, einer planmäßigen Ordnung zuzuführen, und versucht, diesen Zweck durch Kontrolle der Veräußerung und Parzellierung der Grundstücke zu erreichen. Es handelt sich um eine in das Gebiet des Baurechts fallende Materie. Das Gesetz ist nach {Rechtsüberleitungsgesetz § 2, § 2 R-ÜG} als österreichische Rechtsvorschrift in Geltung gesetzt worden und gegenwärtig in Krnt. als landesgesetzliche Vorschrift in Kraft.
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