Für die Frage, ob eine aus einer älteren verfassungsrechtlichen Ordnung übernommene Norm nach der heutigen Lage als Gesetz oder als Verordnung anzusehen ist, erscheint allein der Umstand maßgebend, ob diese Norm nach der heute gegebenen verfassungsrechtlichen Ordnung nur durch ein Gesetz oder durch Verordnung aufgehoben oder abgeändert werden könnte. Eine gemäß der früheren Verfassungsordnung gedeckte Verordnung, die nach der dermaligen verfassungsrechtlichen Situation einer den Anforderungen des {Bundes-Verfassungsgesetz Art 18, Art. 18 B-VG} entsprechenden Deckung tatsächlich entbehrt, kommt heute Gesetzeskraft zu, weil es eben auch an jeder Ermächtigung an die Vollziehung fehlt, die Norm durch Verordnung abzuändern oder aufzuheben, weshalb solche Maßnahmen nur im Gesetzeswege getroffen werden könnten.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden