JudikaturVfGH

B142/53 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 1953

Das VerfGG 1953 enthält zum Unterschied von der für das Verfahren vor dem VwGH gegebenen Bestimmung des § 41 Abs. 1 VwGG 1952 keine Norm, die den Gerichtshof an den von der bel. Beh. angenommenen Sachverhalt bände.

Rückverweise