JudikaturVfGH

B111/49 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 1949

§ 50 VwGG enthält keine verfassungsgesetzliche Gewährleistung eines Rechtes. Geht ein Bescheid über das zu vollstreckende Erkenntnis des VwGH hinaus oder bleibt er hinter demselben zurück, so kann nur die Verletzung der einfachgesetzlichen Vorschrift des {Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 - ÜR § 50, § 50 VwGG}, nicht aber die Verletzung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes geltend gemacht werden.

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