B125/47 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Die Vornahme einer Hausdurchsuchung ist eine faktische Amtshandlung, die vor dem VfGH als Bescheid bekämpfbar ist.
Vermag eine Beschlagnahme auf {Verwaltungsstrafgesetz 1991 § 39, § 39 Abs. 2 VStG} gestützt zu werden, so liegt kein gesetzloser und daher verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum vor.