JudikaturVfGH

B125/47 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 1948

Die Vornahme einer Hausdurchsuchung ist eine faktische Amtshandlung, die vor dem VfGH als Bescheid bekämpfbar ist.

Vermag eine Beschlagnahme auf {Verwaltungsstrafgesetz 1991 § 39, § 39 Abs. 2 VStG} gestützt zu werden, so liegt kein gesetzloser und daher verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum vor.

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