B104/47 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Gegen eine Entscheidung gemäß {Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz § 64, § 64 Abs. 2 AVG}, mit der die aufschiebende Wirkung einer Berufung ausgeschlossen worden ist, steht ein administratives Rechtsmittel nicht zu.