B400/78 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Art144 Abs1 B-VG; Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; Vollzug einer Freiheitsstrafe ist von der in §53 Abs1 VStG 1950 zwingend vorgesehenen Aufforderung zum Antritt der Freiheitsstrafe abhängig; Verletzung der persönlichen Freiheit