JudikaturVfGH

B541/79 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juni 1980

Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; zunächst rechtmäßige Anhaltung; ab dem Eintritt der vermeidbaren Verzögerung der Entlassung rechtswidrig (§177 Abs2 StPO)

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