B541/79 – Vfgh Rechtssatz
Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; zunächst rechtmäßige Anhaltung; ab dem Eintritt der vermeidbaren Verzögerung der Entlassung rechtswidrig (§177 Abs2 StPO)
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden