JudikaturVfGH

B46/79 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juni 1982

Tir. Bauordnung 1978; keine Bedenken gegen §53 Abs2 im Hinblick auf Art18 B-VG; keine denkunmögliche Annahme einer Verwaltungsübertretung nach §53 Abs1 lita

VStG 1950; keine Bedenken gegen §64 Abs2

BVG BGBl. 289/1925; nach §3 Abs2 erlassene Geschäftsordnung der Ämter der Landesregierungen keine Rechtsverordnungen

MRK; kein Verstoß des VStG 1950 gegen Art6

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