B46/79 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Tir. Bauordnung 1978; keine Bedenken gegen §53 Abs2 im Hinblick auf Art18 B-VG; keine denkunmögliche Annahme einer Verwaltungsübertretung nach §53 Abs1 lita
VStG 1950; keine Bedenken gegen §64 Abs2
BVG BGBl. 289/1925; nach §3 Abs2 erlassene Geschäftsordnung der Ämter der Landesregierungen keine Rechtsverordnungen
MRK; kein Verstoß des VStG 1950 gegen Art6