B507/79 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gemäß §53 Abs1 VStG 1950 ist Vollzug einer Freiheitsstrafe von der zwingend vorgesehenen Aufforderung zum Antritt der Freiheitsstrafe abhängig; Verletzung der persönlichen Freiheit