JudikaturVfGH

B507/79 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 1983

Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gemäß §53 Abs1 VStG 1950 ist Vollzug einer Freiheitsstrafe von der zwingend vorgesehenen Aufforderung zum Antritt der Freiheitsstrafe abhängig; Verletzung der persönlichen Freiheit

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