JudikaturVfGH

B535/82 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 1983

Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gesetzwidrige (fortdauernde) Anhaltung nach Zustellung einer Ausfertigung des Beschlusses des VwGH über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gemäß §30 Abs2 VwGG 1965 betreffend die Verhängung einer Primärarreststrafe

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