JudikaturVfGH

B632/82 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 1983

Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; §53 Abs1 VStG 1950; Vollzug einer nicht rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe ist gesetzwidrig

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