B470/82 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; keine gesetzliche Deckung der Festnahme zur Vollstreckung einer Ersatzarreststrafe in §53 VStG 1950; weder Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens bezüglich der Primärgeldstrafe noch von Erhebungen über die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse