JudikaturVfGH

B470/82 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 1983

Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; keine gesetzliche Deckung der Festnahme zur Vollstreckung einer Ersatzarreststrafe in §53 VStG 1950; weder Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens bezüglich der Primärgeldstrafe noch von Erhebungen über die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse

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