Vbg. Gemeindewahlgesetz; Aufhebung des 8. Abschn. wegen Unvereinbarkeit mit dem verfassungsgesetzlich gebotenen System der Verhältniswahl; insbesondere Aufhebung des §47 Abs2 wegen Verstoßes gegen Art148 und Art10 Abs1 Z1 B-VG; Unzulässigkeit einer bindenden Regelung der Anfechtungsberechtigung für Wahlen vor dem VfGH durch den Landesgesetzgeber
VerfGG 1953; verfassungskonforme Interpretation des §67 Abs2 3. Satz im Hinblick auf Art141 B-VG
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