JudikaturVfGH

B45/80 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 1984

AVG §69 Abs1 litb; kein Entzug des gesetzlichen Richters und kein Eigentumseingriff durch den verfahrensrechtlichen Bescheid der Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme eines Zusammenlegungsverfahrens; keine Willkür

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