JudikaturVfGH

B399/82 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
07. März 1984

Grunderwerbsteuergesetz 1955; Bundesabgabenordnung; keine Bedenken gegen die Regelung eines Gesamtschuldverhältnisses in §17 Z4 GrEStG iVm. §6 BAO; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Vorschreibung von Grunderwerbsteuer an einen von mehreren Gesamtschuldnern iS des §6 BAO; kein Entzug des gesetzlichen Richters durch Verweigerung der Bescheidzustellung an die anderen Gesamtschuldner (potentielle Abgabenschuldner)

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