JudikaturVfGH

B533/80 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
08. März 1984

Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; rechtmäßige Verhaftung und anschließende Anhaltung nach §177 Abs1 Z1 iVm. §175 Abs1 Z1 sowie §177 Abs2 StPO; keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit

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