HDG; Verfassungswidrigkeit des §64 Abs3 zweiter Satz im Hinblick auf Art19 B-VG (Möglichkeit der Nachprüfung der Entscheidung eines obersten Verwaltungsorgans durch eine übergeordnete Verwaltungsinstanz)
…personenbezogenen Bezeichnungen gelten jeweils auch in der weiblichen Form" und der Fertigungsklausel "Der Vorsitzende: Mag. W[…]", ein. Mit Erkenntnis vom 25. November 2013, G76/2013, V53/2013, hob er die Worte "obersten" in §88 Abs1, 2 und 3 sowie das Wort "oberste" in Abs10 BDG 1979 als verfassungswidrig…
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