B410/83 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
GewO 1973; Beschränkung der Aufstellung von bestimmten Automaten an näher bezeichneten Orten zum Schutz unmündiger Minderjähriger gemäß §52 Abs4 und der hierauf gestützten V des Bürgermeisters der Marktgemeinde Lustenau vom 27. Juni 1982
Keine Bedenken gegen diese Regelung im Hinblick auf Art10 Abs1 Z8 B-VG, Art7 Abs1 und Art6 StGG; Wesensgehalt der Grundrechte; V nicht gesetzwidrig; keine denkunmögliche oder willkürliche Gesetzesanwendung