JudikaturVfGH

B410/83 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
16. Juni 1984

GewO 1973; Beschränkung der Aufstellung von bestimmten Automaten an näher bezeichneten Orten zum Schutz unmündiger Minderjähriger gemäß §52 Abs4 und der hierauf gestützten V des Bürgermeisters der Marktgemeinde Lustenau vom 27. Juni 1982

Keine Bedenken gegen diese Regelung im Hinblick auf Art10 Abs1 Z8 B-VG, Art7 Abs1 und Art6 StGG; Wesensgehalt der Grundrechte; V nicht gesetzwidrig; keine denkunmögliche oder willkürliche Gesetzesanwendung

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