B105/80 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Gerichtskosten; Vorschreibung einer Entscheidungsgebühr gemäß §19 Abs1 Z4 litb GJGebG 1962, einer Zeugengebühr gemäß §1 Z6 und §2 und einer Einhebungsgebühr gemäß §6 Abs1 GEG 1962; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Verletzung im Eigentumsrecht