B599/82 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
StGG Art8; keine Verletzung im Grundrecht auf persönliche Freiheit durch eine in §35 litc VStG und §177 Abs1 Z1 StPO gedeckte Festnahme sowie die anschließende, §177 Abs2 StPO entsprechende Anhaltung
MRK Art3; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen erbracht