V27/84 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
B-VG Art139 Abs1; Individualantrag auf Aufhebung der V des Magistrats Graz vom 20. August 1984, mit der gemäß §43 StVO 1960 ein Fahrverbot mit bestimmten Ausnahmen erlassen wurde; kein aktueller Eingriff in rechtlich geschützte Interessenssphäre; Verwaltungsrechtsweg in Form des Antrages auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß §45 StVO 1960 zumutbar; Mangel der Legitimation