JudikaturVfGH

B146/81 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 1985

FinStrG §89 Abs2; Rechtsverletzung im Anlaßfall (Beschlagnahme) nach Aufhebung des §89 Abs2 als verfassungswidrig

Art144 Abs1 B-VG; finanzamtliche Pfändung durch Widerspruch gemäß §14 AbgEO bekämpfbar - keine Ausübung umittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; Unterbleiben einer Sachherausgabe - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

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