B146/81 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
FinStrG §89 Abs2; Rechtsverletzung im Anlaßfall (Beschlagnahme) nach Aufhebung des §89 Abs2 als verfassungswidrig
Art144 Abs1 B-VG; finanzamtliche Pfändung durch Widerspruch gemäß §14 AbgEO bekämpfbar - keine Ausübung umittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; Unterbleiben einer Sachherausgabe - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt