VwGG 1985; die Worte "ohne ihr Verschulden" in §46 Abs1 gleichheitswidrig (unterschiedliche Regelung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in §46 Abs1 im Vergleich zur gemäß §33 iVm. §35 Abs1 VerfGG vom VfGH anzuwendenden Neuregelung des §146 Abs1 ZPO idF BGBl. 135/1983
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