Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Art8 StGG; keine vertretbare Annahme des "Betretens auf frischer Tat" (Treiben gewerbsmäßiger Unzucht); Festnahmevoraussetzung des §35 VStG 1950 nicht gegeben; Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit
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