B217/83 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Art8 StGG; keine vertretbare Annahme des "Betretens auf frischer Tat" (Treiben gewerbsmäßiger Unzucht); Festnahmevoraussetzung des §35 VStG 1950 nicht gegeben; Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit