B252/81 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
RAO §5 Abs6; Zurückweisung eines neuerlichen Antrages auf (Wieder )Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte vor Abschluß eines dieselbe Sache betreffenden Verfahrens; keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter