JudikaturVfGH

B252/81 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juni 1985

RAO §5 Abs6; Zurückweisung eines neuerlichen Antrages auf (Wieder )Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte vor Abschluß eines dieselbe Sache betreffenden Verfahrens; keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter

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