JudikaturVfGH

B28/80 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juni 1985

ZDG §5 Abs1; AVG 1950 §33 Abs2 und 3; verfahrensrechtliche Natur der in §5 Abs1 ZDG festgelegten Frist; Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch rechtswidrige Verweigerung der Sachentscheidung über einen rechtzeitig eingebrachten Antrag

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