B21/80 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
ZDG §74 Abs1; nach Aufhebung einiger Worte durch Erk. VfSlg. 8171/1977 neuer Antrag auf Wehrpflichtbefreiung; kein Erfordernis eines Wiederaufnahmeantrages; keine entschiedene Sache; Verletzung des Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Verweigerung einer Sachentscheidung