A27/84 – Vfgh Rechtssatz
Rückverweise
Art137 B-VG; keine Zuständigkeit des VfGH zur Entscheidung über Ansprüche auf Rückerstattung von Abgaben bzw. eine damit verbundene Verzugszinsenforderung - bescheidmäßige Erledigung gemäß §239 BAO
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