A17/84 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer für eine Verwaltungsübertretung verhängten und bereits bezahlten Geldstrafe nach Aufhebung des Strafbescheides durch den VwGH; Zahlung der Klagsforderung innerhalb der Frist zur Gegenäußerung durch das beklagte Land NÖ - unverzügliche Anerkennung des Klagsanspruches iS des §45 ZPO; kein Verzug; Abweisung des auf Prozeßkosten eingeschränkten Klagebegehrens