JudikaturVfGH

V67/83 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
03. Dezember 1985

Art139 Abs1 B-VG; Antrag des VwGH auf Feststellung der Gesetzwidrigkeit der "Ortsbausatzungen von Perchtoldsdorf"; Geltung des als Bestimmungen eines Flächenwidmungsplanes anzusehenden Teiles kommt nicht in Betracht; Verordnungscharakter des als vereinfachter Bebauungsplan geltenden Teiles; Geltung dieses Teiles; keine Darlegung durch den VwGH, welche Bestimmungen der Ortsbausatzungen iS des §57 Abs2 VfGG 1953 von ihm unmittelbar anzuwenden sind; Wahrnehmung der Voraussetzungen des Art139 Abs3 litc B-VG nur von Amts wegen; teilweise Zurückweisung mangels Präjudizialität

Ortsbausatzungen von Perchtoldsdorf; keine öffentliche Kundmachung nach der Erteilung der Zustimmung gemäß §5 Nö. BauO 1883 durch die Bezirkshauptmannschaft; Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Ortsbausatzungen zur Gänze

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