JudikaturVfGH

B51/86 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juni 1986

Art144 Abs1 B-VG; einem Anlaßfall gleichzuhaltender Fall; Verletzung im Gleichheitsrecht nach Aufhebung des §9 Abs1 GebG als gleichheitswidrig

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