StGG Art5, Art9; MRK Art8; polizeiliche Hausdurchsuchung samt Beschlagnahme durch zugrundeliegenden richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl nicht gedeckt; Ermächtigung zu Amtshandlungen nur in den vom (nach §16 StGB) Verdächtigten bewohnten bzw. benützten Räumlichkeiten (Örtlichkeiten) der Wohnung des Bf; keine vertretbare Annahme, daß das durchsuchte Arbeitszimmer des Bf. vom Verdächtigten bewohnt bzw. benützt wird; Verletzung im Hausrecht durch die Hausdurchsuchung; Verletzung im Eigentumsrecht durch die - als Ergebnis der Durchsuchung verfügte - Beschlagnahme, die infolge der Gesetzwidrigkeit der Hausdurchsuchung völlig gesetzlos stattgefunden hat
Art144 Abs1 B-VG; mangelnder Nachweis dafür, daß der Bf. von den Behördenorganen (durch Unterbrechung eines Gespräches) am Telefonieren gehindert worden sei - kein tauglicher Beschwerdegegenstand; daß die Ehegattin einer solchen Maßnahme unterworfen wurde, vermag an der fehlenden Legitimation des Bf. nichts zu ändern
VerfGG 1953 §88; teils Zurückweisung, teils Stattgebung der Beschwerde - gegenseitige Aufhebung der Verfahrenskosten
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