JudikaturVfGH

A8/83 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 1986

Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens als vorläufige Sicherheit nach §37a VStG 1950 erlegten Betrages; Zuständigkeit des VfGH (Hinweis auf VfSlg. 10533/1985); passive Klagslegitimation des beklagten Bundeslandes; Freiwerden der Sicherheitssumme nach §37a Abs2 VStG 1950 (idF vor d. Nov. BGBl. 176/1983); Klagsbegehren auf Ersatz der Sicherheitssumme gerechtfertigt; kein Nachweis für den Beginn des Zahlungsverzuges - Zuspruch der Verzugszinsen ab dem Klagstag

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