JudikaturVfGH

B722/86 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 1986

Art144 Abs1 B-VG; Bei einer Aufforderung zum Antritt einer Freiheitsstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe nach §175 Abs2 FinStrG handelt es sich - ebenso wie bei der gleichartigen Anordnung gemäß §53 VStG 1950 (vgl. hiezu zB VfSlg. 9046/1981; VfGH 27. Juni 1984 B784/83) - weder um einen Bescheid, noch um die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, sondern um die nachdrückliche Erinnerung an einen bereits im Strafbescheid enthaltenen Befehl (vgl. VwGH 18. September 1980 Z 2310/80; Dorazil - Harbich - Reichel - Kropfitsch, FinanzstrafG 1985, Anm. zu §175 Abs2)

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