Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend "Vorgeschriebene Fahrtrichtung"; ihrem Wortlaut nach auf §44a StVO 1960 gestützte Verordnung findet in dieser Bestimmung keine Deckung (mit Hinweis auf VfSlg. 10949/1986); Feststellung, daß die Verordnung gesetzwidrig war
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