JudikaturVfGH

B371/86 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
01. Dezember 1986

Art144 Abs1 B-VG; Abweisung eines Antrages auf Feststellung (Bestätigung) der Anrechenbarkeit bestimmter Praxiszeiten eines Rechtsanwaltsanwärters auf seine Ausbildungszeit nach §1 Abs2 litd iVm. §2 Abs1 RAO; mangelnde Ausschöpfung des nach §30 Abs4 RAO (Beschwerde an die OBDK) vorgesehenen Instanzenzuges

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