Art140 Abs1 B-VG; VerfGG 1953; Individualantrag auf Aufhebung einiger Bestimmungen des HabsburgerG, des Art60 Abs3 B-VG und des Art10 Z2 Staatsvertrag von Wien; zu den strengen Formerfordernissen der beiden ersten Sätze des §62 Abs1 VerfGG 1953 (betreffend Aufhebungsbegehren und Darlegung der Bedenken) hier diesen Formerfordernissen nicht genügende Präzisierung des Aufhebungsbegehrens und nicht genügende Darlegung der Bedenken; Art140 B-VG iVm. §62 VerfGG 1953 bietet keinen Raum für Begehren auf Feststellung der Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte und auf Unzulässigerklärung mehrerer Vorbehalte zur MRK; Zurückweisung des Antrages
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