JudikaturVfGH

A10/86 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 1986

ZPO §63 Abs1; VerfGG §35 Abs1; Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Klage auf Rückzahlung einer Geldstrafe; Beschwerde gegen den Strafbescheid beim VwGH anhängig; nach §30 Abs1 VwGG ex lege keine aufschiebende Wirkung durch Anrufung des VwGH; im Verfahren vor dem VwGH noch keine aufschiebende Wirkung bewilligt; Abweisung des Verfahrenshilfeantrages wegen Aussichtslosigkeit

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