StudFG 1983; Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem StudFG; Berufung gegen die Zuerkennung einer Studienbeihilfe ohne Zuschlag nach §13 Abs2 StudFG; keine Bedenken gegen §5 der Verordnung dahingehend, daß die tägliche Hin- und Rückfahrt zu und vom Studienort (Kefermarkt/Linz) zeitlich noch zumutbar sei; Begriff des "günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels"; keine Rechtsverletzung wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm
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