JudikaturVfGH

B40/88 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juni 1988

Bei einer Aufforderung gemäß §53 Abs1 VStG 1950 zum Antritt der rechtskräftig verhängten (Ersatz )Freiheitsstrafe handelt es sich um keinen Bescheid iS des Art144 Abs1 B-VG, sondern lediglich um die nachdrückliche Erinnerung an einen bereits im Strafbescheid enthaltenen Befehl (vgl. VfSlg. 9046/1981, VfGH 27. Juni 1984 B784/83). Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit des VfGH

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