B40/88 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Bei einer Aufforderung gemäß §53 Abs1 VStG 1950 zum Antritt der rechtskräftig verhängten (Ersatz )Freiheitsstrafe handelt es sich um keinen Bescheid iS des Art144 Abs1 B-VG, sondern lediglich um die nachdrückliche Erinnerung an einen bereits im Strafbescheid enthaltenen Befehl (vgl. VfSlg. 9046/1981, VfGH 27. Juni 1984 B784/83). Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit des VfGH