Aufhebung des angefochtenen Bescheides gemäß §299 Abs2 BAO-Klaglosstellung iS des §86 VfGG; gegenteilige Rechtsansicht der Bf. ist nicht geeignet, die Einstellung des Verfahrens zu verhindern
…allenfalls grob – unrichtigen Anwendung des einfachen Gesetzes. Spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen sind zur Beurteilung der auf geworfenen Fragen insoweit nicht anzustellen (vgl. anders VfGH 1.10.2013, B45/2013). Die Sache ist auch nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen. Demgemäß wurde beschlossen, von einer Behandlung der Be schwerde abzusehen und sie insoweit…
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