JudikaturVfGH

G202/88 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 1988

Zurückweisung des Individualantrages auf Aufhebung des §23 StGB.

Ob und inwieweit allerdings das Gericht auf die Kritik der Partei des Gerichtsverfahrens an der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzesbestimmungen eingeht, ist hiebei nicht ausschlaggebend (VfSlg. 8552/1979).

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